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   BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12   

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https://dejure.org/2013,16543
BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12 (https://dejure.org/2013,16543)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2013 - IX B 153/12 (https://dejure.org/2013,16543)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - IX B 153/12 (https://dejure.org/2013,16543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • Bundesfinanzhof

    AO § 102 Abs 1 Nr 3b, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 173 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 165, ZPO § 295
    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 Nr 3b AO, § 169 Abs 2 S 2 AO, § 173 Abs 1 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von Beweisanträgen, Treu und Glauben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG; pauschale Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kein Sachaufklärungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Finanzgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch das Finanzgericht (FG) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt einer unterlassenen Amtsermittlung (zu den Anforderungen: z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43) greift nicht durch.
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch das Finanzgericht (FG) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt einer unterlassenen Amtsermittlung (zu den Anforderungen: z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43) greift nicht durch.
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Gleichwohl haben die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretenen Kläger --trotz der wegen seiner Verschwiegenheitspflicht (§ 102 Abs. 1 Nr. 3b der Abgabenordnung --AO--) wenig ergiebigen Aussage des Zeugen-- rügelos zur Sache verhandelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4.a, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2010 - IX B 198/09

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Hinzu kommt, dass spätestens aufgrund der Ladung erkennbar war, dass das FG eine über die angeordnete Vernehmung des Zeugen (bei nur eingeschränktem Beweisthema!) hinausgehende weitere Beweiserhebung oder weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht durchzuführen beabsichtigte (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364; vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647).
  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Insoweit haben die Kläger einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben auch nicht hinreichend dargetan (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), insbesondere legen sie --auf der Basis des maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 2012 IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001, unter 2.c, m.w.N.)-- keinen Sachaufklärungsmangel dar.
  • BFH, 18.07.2011 - IX B 39/11

    Verbindliche Zusage (Eigenheimzulage) - rechtliches Gehör,

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Im Übrigen muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Aspekte und prozessualen Möglichkeiten von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag bzw. sein Vorgehen darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2011 IX B 39/11, BFH/NV 2011, 1917).
  • BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12

    Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Soweit sich die Kläger mit ihren Einwänden gegen eine unvollständige und unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung (betreffend Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO wegen leichtfertiger Steuerverkürzung) wenden, rügen sie lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler des Urteils; damit kann indes --unterhalb der Schwelle des § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO-- die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 24. Juli 2012 IX B 173/11, BFH/NV 2012, 1784, unter 1. c).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Soweit sich die Kläger mit ihren Einwänden gegen eine unvollständige und unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung (betreffend Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO wegen leichtfertiger Steuerverkürzung) wenden, rügen sie lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler des Urteils; damit kann indes --unterhalb der Schwelle des § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO-- die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 24. Juli 2012 IX B 173/11, BFH/NV 2012, 1784, unter 1. c).
  • BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender

    Auszug aus BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
    Hinzu kommt, dass spätestens aufgrund der Ladung erkennbar war, dass das FG eine über die angeordnete Vernehmung des Zeugen (bei nur eingeschränktem Beweisthema!) hinausgehende weitere Beweiserhebung oder weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht durchzuführen beabsichtigte (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364; vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    Trotz der Niederlegung des Mandats durch die bisherigen Prozessbevollmächtigten kann der Senat über die Sache entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2013 V R 32/12, BFH/NV 2013, 1426, Rz 10); denn angesichts des beim BFH bestehenden Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 FGO) wird die Mandatsniederlegung erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 I B 197/13, BFH/NV 2015, 224, Rz 3; vom 10. November 2015 VII B 91/15, BFH/NV 2016, 219, Rz 3).
  • BFH, 10.10.2018 - X R 18/16

    Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils

    Denn damit würde zum einen dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit genommen, entsprechend seiner Funktion im Interesse der Masse über die Aufnahme des Verfahrens zu entscheiden (so im Ergebnis wohl auch BFH-Urteile vom 9. Juni 2010 IX R 53/09, BFH/NV 2011, 263, Rz 6, und vom 11. April 2013 V R 32/12, BFH/NV 2013, 1426, Rz 7).
  • BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13

    Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige

    Jedenfalls wurde der Anspruch der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren IX B 153/12 nicht verletzt.

    Ausweislich seines Beschlusses IX B 153/12 ist dies nicht geschehen.

  • BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen

    Denn ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung kann nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung der Prozessbeteiligte verzichten kann und auch verzichtet hat, indem er die Verletzung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht gerügt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2013 IX B 153/12, BFH/NV 2013, 1426, unter 1., m.w.N.).
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